Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt, bereitet manchen Autobesitzern schlaflose Nächte. Besitzer von Neuwagen sehen ihr in der Regel mit Gelassenheit entgegensehen, denn für Pkw unter 10 Jahren ist sie meist bloß eine Routine-Untersuchung. Wer ein älteres Fahrzeug fährt, für den kann die HU im schlimmsten Fall aber die Stillegung des Wagens bedeuten. „Bis dass der TÜV uns scheidet“, so lautet ein gängiger Scherz. Objekt der Begierde ist die sogenannte HU-Plakette, landläufig auch TÜV-Plakette genannt. Sie wird am hinteren Kennzeichen aufgeklebt und informiert durch ihre bunte Farbe schon auf meterweite Distanz über das Vorhandensein einer gültigen HU.

Doch warum ist überhaupt eine Untersuchung notwendig und was genau wird dabei geprüft? Wie oft ist sie fällig und welche Strafen gibt es bei Überziehung? Auf diese Fragen soll im Folgenden eingegangen werden.

Warum gibt es die Hauptuntersuchung in Deutschland?

In einem Land, in dem so ziemlich alles auf seine Sicherheit geprüft wird, von Steckdosen über Feuerlöscher bis hin zu Jahrmarktskarussells, darf natürlich das Auto nicht fehlen. Den TÜV gibt es übrigens bei uns schon deutlich länger, als es Autos gibt. Ursprünglich wurde er Mitte des 19. Jahrhunderts zur Sicherheitsprüfung von Dampfmaschinen ins Leben gerufen. Mit dem Aufkommen des individuellen Personenverkehrs gab es freiwillige Pkw-Prüfungen bereits seit den 20er Jahren. Seit 1951 ist die heutige Hauptuntersuchung gesetzliche Pflicht.

Andere Länder nehmen es damit nicht so genau. So zum Beispiel viele Bundesstaaten in den USA. Dort ist die Zahl der Verkehrsunfälle statistisch gesehen aber auch viel höher.

Die Prüfstellen stehen hierzulande im Ruf, ihre Sache besonders genau zu machen. Das ist sicher nicht für jeden Autobesitzer angenehm, aber für die Allgemeinheit umso besser. Denn Fahrzeuge, die aufgrund technischer Defekte oder unfachmännischer Tuning-Eingriffe nicht mehr verkehrstüchtig sind, gefährden nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch seine Insassen und andere Verkehrsteilnehmer. Besonders in einem Land wie Deutschland, wo der Verkehr in den Großstädten sehr dicht ist und mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn gefahren werden kann, muss daher sichergestellt sein, dass auch alle Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen, den sicherheitstechnischen Normen entsprechen.

Was ist eine Abgasuntersuchung?

Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um eine Analyse der Abgaswerte, die gewöhnlich zusammen mit der HU durchgeführt wird und für deren Bestehen notwendig ist. Erreicht das Auto nicht die Abgaswerte, die laut seiner Schadstoffklasse vorgeschrieben sind, ist dies ebenfalls ein Mangel. Die Gründe können ein defekter Katalysator oder eine fehlerhafte Motoreinstellung sein. Bis einschließlich 2009 gab es in Deutschland noch eine separate Abgasplakette, die über das Bestehen der AU informierte. Sie wurde auf dem vorderen Kennzeichen aufgeklebt. Seit 2010 werden HU und AU zusammengelegt, die TÜV-Plakette gibt somit auch Auskunft über die bestandene AU.

Nicht verwechselt werden sollte die mittlerweile abgeschaffte AU-Plakette übrigens mit der Umwelt- oder Feinstaubplakette, die hinter der Windschutzscheibe getragen wird. Sie ist für das Befahren von Umweltzonen weiterhin notwendig. Für den TÜV relevant ist ihr Vorhandensein dagegen nicht. Lediglich wenn eine falsche (bessere) Plakettenfarbe getragen wird, als die Schadstoffklasse dies hergibt, muss der Prüfer dies als relevanten Mangel beanstanden, da es sich um eine absichtliche Täuschung handeln könnte.

Wohin kann man sein Auto zur Untersuchung bringen?

Auch wenn der TÜV umgangssprachlich beinahe schon als Synonym für die Hauptuntersuchung verwendet wird, ist dies fachlich nicht korrekt. Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist nämlich nur eine von mehreren Prüforganisationen, die in Deutschland dazu berechtigt sind, solche Untersuchungen an Fahrzeugen vorzunehmen. Andere Organisationen sind die Dekra (Deutscher-Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation) und die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung). Daneben gibt es aber auch zahlreiche unabhängige Prüfer, die meist mit Autowerkstätten zusammenarbeiten und dort regelmäßig Termine wahrnehmen.

Als Kfz-Meisterbetrieb bietet Sandherr-Kfz ebenfalls Hauptuntersuchungen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Prüforganisationen an. In unserer Werkstatt kann an jedem Werktag ein Termin für die HU inklusive AU gebucht werden. Zusätzlich bieten wir den Service an, den Wagen einem Vorabcheck zu unterziehen und nach möglichen Mängeln abzusuchen. Sollte der Prüfer dennoch etwas am Auto monieren, kann bei uns auch gleich die Reparatur in Auftrag gegeben werden. Auch ohne fälligen TÜV kann unsere Werkstatt ein Fahrzeug auf die Verkehrstüchtigkeit prüfen, etwa nach einem Gebrauchtwagenkauf oder natürlich bei jeder Inspektion.

Was gehört alles zur Prüfung?

Es werden vor allem jene Teile des Autos untersucht, die mit der Fahrsicherheit zusammenhängen. Dazu gehören zum Beispiel die Reifen, die Bremsen, die Lenkung, die Stoßdämpfer, die Scheibenwischer und die Beleuchtung. Auch das Heizungsgebläse gehört dazu, da dieses unabdingbar ist, um bei feuchtem Wetter die Scheiben vor dem Beschlagen zu schützen. Ob das Auto ein funktionierendes Radio oder Navigationssystem hat, ist dem Prüfer dagegen herzlich egal.

Weiterhin gehört aber auch der Allgemeinzustand der Karosserie zur Untersuchung. Vor allem großflächige Roststellen oder gar Durchrostungen können dazu führen, dass der TÜV nicht bestand wird. Dies liegt daran, dass solche Roststellen die strukturelle Stabilität der Karosserie ganz erheblich reduzieren können. Bei einem Unfall wird der Stahl dann deutlich stärker zusammengedrückt, als dies bei einem rostfreien Auto der Fall wäre.

Darüber hinaus wird auch geprüft, ob das Auto eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnte. Insbesondere schaut der Prüfer nach Lecks bei Motoröl und Kühlflüssigkeit.

Nicht zuletzt gehört auch gewisses Sicherheits-Zubehör immer ins Auto. Bei einer HU wird darum auch geprüft, ob ein aktueller Verbandskasten, eine Warnweste und ein Warndreieck an Bord sind. Die folgenden Fahrzeugbestandteile sind Teil der HU-Prüfung:

  • Bremsanlage (Verschleiß, Funktionsfähigkeit)
  • Dichtigkeit (Öl-, Kühlwasser-, Brems- und Hydraulikleitungen)
  • Lenkung
  • Sichtverhältnisse (Schäden an Scheiben, Lichtdurchlässigkeit)
  • Licht- und Elektrik
  • Räder und Achsen (Reifen, Felgen, Stoßdämpfer, Federn etc.)
  • Karosserieschäden
  • Sicherheitsausstattung (Warnweste, Verbandskasten, Warndreieck)
  • Abgase und Geräuschentwicklung

Wie kann sich der Autobesitzer auf den TÜV vorbereiten?

Nicht alle Teile des Fahrzeugs kann der Autobesitzer selbst überprüfen, allein schon, da viele von ihnen ohne Hebebühne gar nicht zugänglich sind. Um ein unnötiges Nichtbestehen zu vermeiden, sollten allerdings vor dem TÜV-Termin einige Positionen am Fahrzeug selbst in Augenschein genommen werden:

  • Ist die Sicherheitsausstattung komplett im Fahrzeug vorhanden und aktuell? (Datum Verbandskasten prüfen)
  • Hat das Auto erkennbare Defekte? Leuchten während der Fahrt Warnanzeigen im Tachoinstrument? Macht der Motor ungewöhnliche Geräusche oder qualmt er unverhältnismäßig stark?
  • Sind alle Leuchtmittel im Auto funktionsfähig (Fern- und Abblendlicht, Bremslicht, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung usw.)?
  • Funktioniert die Bremse, auch die Handbremse, ordnungsgemäß? Sind die Bremsbeläge noch ausreichend dick?
  • Geht die Lenkung gleichmäßig und ohne Spiel und Vibrationen?
  • Ist die Karosserie in Ordnung oder gibt es große Roststellen, eventuell Durchrostung (insb. Schweller und Kotflügel?)
  • Verliert der Motor äußerlich erkennbar Öl oder gibt es andere Lecks im Motorraum?
  • Sind die Reifen ohne Schäden und haben sie ausreichend Profil?
  • Sind die Scheiben, vor allem die Frontscheibe intakt? Sind die Spiegel klar? Funktionieren Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage?

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

Zur Untersuchung des Fahrzeugs müssen auch verschiedene Dokumente mitgebracht werden. Dies stellt sicher, dass das Fahrzeug zugeordnet werden kann und niemand versucht, ihm ein anderes Fahrzeug unterzumogeln, um vielleicht die Prüfplakette zu erschleichen.

Bei den Zulassungsunterlagen genügt die Vorlage des Fahrzeugscheins. Nur bei Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind, muss der Fahrzeugbrief vorgezeigt werden.

Besonders heikel wird es bei technischen Änderungen, die am Auto vorgenommen wurden. Hierzu gehört jede Art von Tuning. Jedoch gehören dazu beispielsweise auch von den Standardmaßen abweichende Felgen und Reifen. In solchen Fällen ist gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder ein Teilegutachten mitzubringen.

Wie lang ist der TÜV gültig?

Der TÜV ist üblicherweise 2 Jahre gültig. Eine Ausnahme bilden Neufahrzeuge. Diese müssen erst nach 3 Jahren das erste Mal zur Untersuchung, da bei einem Neuwagen keine Mängel vorhanden sein dürften. Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen dagegen jährlich zur Untersuchung, ebenso Mietwagen und alle Fahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen.

Die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen gibt Auskunft über die Fälligkeit des TÜV. In der Mitte steht das Jahr, in welchem die nächste TÜV fällig wird. Um diese befindet sich ein Kreis aus Zahlen. Die Zahl, die nach oben zeigt (12-Uhr-Position), gibt den Monat an, in welchem der TÜV abläuft, also die nächste Hauptuntersuchung gemacht werden muss.

Die Farbe der Plakette wechselt mit den Jahren. Auf diese Weise kann die Polizei schon aus weiterer Entfernung erkennen, ob ein Auto mit einer längst abgelaufenen Hauptuntersuchung im Verkehr unterwegs ist, auch wenn die Zahlen aufgrund der Distanz nicht erkannt werden können.

Welche Strafen gibt es für das Versäumen der Untersuchung?

Eine geringfügige Überziehung des TÜV-Termins wird vom Gesetzgeber noch nicht geahndet. Um zwei Monate darf der Autobesitzer die Untersuchung bei einem Pkw hinauszögern, ab dann werden jedoch Bußgelder fällig. Im Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach Ablauf des TÜV sind es 15 Euro, bei bis zu 8 Monaten 25 Euro. Ab dem 8. Monat werden dann 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

Diese Strafen gelten natürlich nur, wenn man von der Polizei erwischt wird. Bei der Untersuchung selbst werden keine Strafen erhoben. Allerdings verlangt der Prüfer einen Aufschlag von rund 20 %, wenn der TÜV um mehr als 2 Monate abgelaufen ist.

Auch wenn die Strafen für das Fahren mit abgelaufenem TÜV relativ milde ausfallen, sollte dennoch so bald wie möglich ein Termin gemacht werden. Denn sollte es mit abgelaufenem TÜV zu einem Unfall kommen, kann die Kfz-Versicherung Probleme bereiten, da ein Defekt am Fahrzeug für den Unfall mitverantwortlich sein könnte. In diesem Fall können viel bürokratischer Mehraufwand und zusätzliche Gutachterkosten auf den Autobesitzer zukommen. Im schlimmsten Fall weigert sich die Versicherung, den Schaden zu begleichen.