IHRE UNABHÄNGIGE MEHRMARKEN-WERKSTATT

Hauptuntersuchung

In Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Prüforganisation
Mit dem Laden von Youtube akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Youtube.

mehr erfahren

Haupt- und Abgasuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (kurz „HU“) ist eine umfangreiche Durchsicht Ihres Fahrzeuges, die von einem amtlich anerkannten Prüfer durchgeführt wird. Sie prüft, ob Ihr Fahrzeug dem allgemeinen Verkehrsrecht entspricht oder Mängel aufweist.

Die Prüfung erfolgt erstmalig nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre (bei Selbstfahrermietfahrzeugen jährlich ab Kauf) und ist immer im selben Monat wie die letzte Prüfung fällig. Sie ist für jede Art von Fahrzeug im öffentlichen Verkehr verpflichtend.

Welche Prüfstelle kann mein Fahrzeug abnehmen?

Generell kann jede amtlich anerkannte Prüfstelle die HU und AU an Ihrem Fahrzeug durchführen. Wir arbeiten mit TÜV-Süd, DEKRA und GTÜ zusammen.

Unser Service

Bei uns kommt täglich (Mo. bis Fr.) ein amtlich anerkannter Prüfer. Außerdem erhalten Sie als Kunde einen Erinnerungsbrief, mindestens einen Monat vor dem fälligen Monat. Vereinbaren Sie trotzallem rechtzeitig einen Termin, um die Fälligkeit nicht zu überschreiten.

Mit dem Laden von Youtube akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Youtube.

mehr erfahren

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Lenkung

Motor

Fahrwerk

Hupe

Abgasanlage

Ausrüstung

Karosserie

Technische änderungen

Bestandene Hauptuntersuchung

Gilt Ihr Fahrzeug als verkehrstüchtig und hat keinerlei verkehrsrelevante Mängel, bekommen Sie vom Prüfer eine neue HU-Plakette (hinteres Kennzeichen) und einen neuen HU-Stempel (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgestellt. Alle relevanten Papiere (HU- und AU-Bescheinigung) bekommen Sie von uns bei Ihrer Fahrzeugabholung.

NICHT BESTANDENE HAUPTUNTERSUCHUNG

Gilt Ihr Fahrzeug nicht als verkehrstüchtig und weist verkehrsrelevante Mängel auf, besteht Ihr Fahrzeug die Prüfung nicht. Wir bemühen uns aber, diese Mängel durch einen Vorabcheck ersichtlich zu machen und fragen Sie – bevor der Prüfer Ihr Fahrzeug abnimmt, ob wir die Mängel beheben dürfen. Wir können leider keine 100%-Garantie geben, dass der Prüfer nach dem Beheben der Mängel noch andere Defekte o.A. an Ihrem Fahrzeug „findet“. Sollte dies der Fall sein, muss Ihr Fahrzeug zu einer Nachprüfung, die wir ebenfalls im Haus durchführen lassen können.

Mit dem Laden von Youtube akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Youtube.

mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen

Ein Prüfer des TÜV-SÜD, der DEKRA oder der GTÜ kommt bei uns täglich (Mo. bis Fr.) ins Haus. Vereinbaren Sie hierzu gerne frühzeitig einen Termin.

Bei jeder Hauptuntersuchung führen wir automatisch einen Vorabcheck an Ihrem Fahrzeug durch, um eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen und beheben zu können. Sollten Sie am selben Termintag eine Inspektion durchführen lassen, entfällt der Vorabcheck selbstverständlich. HU-relevante Mängel können während der Inspektion festgestellt und noch vor der HU-Abnahme behoben werden.

Generell gilt: Die Hauptuntersuchung darf nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Bei Überziehung können Bußgeldstrafen von bis zu 60,- € bzw. sogar einem Punkt in Flensburg eintreten.
Aktuelle Strafen für die Überziehung der fälligen Hauptuntersuchung entnehmen Sie bitte dem Bußgeldkatalog unter www.bussgeldkatalog.org

Die Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung ist bei einem Neuwagen 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, anschließend ebenfalls wie bei allen anderen PKWs alle 24 Monate.

Das fällige HU-Datum können Sie entweder im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder am hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeuges, an der HU-Plakette ablesen.